Das Tätigkeitsgebiet der Kanzlei im Bereich des Verwaltungsrechts umfasst u.a.:
- Rechtsberatung auf allen mit Verwaltungsrecht verbundenen Gebieten
- Vertretung in Gerichtsstreiten mit Staatsorganen, u.a. auch im Bereich der Berufungen und im Verfahren vor dem Berufungskollegium der Selbstverwaltung
- Vertretung vor den Verwaltungsgerichten
- Rechtsbeistand im Bereich der Erlangung der Konzessionen, Genehmigungen, Lizenzen