Das Tätigkeitsgebiet der Kanzlei im Bereich des Erbrechts umfasst u.a.:
- Beratung und Rechtshandlungen, die eine beträchtliche Unterstützung in allen Erbschaftssachen, u.a. in den steuerlichen und finanziellen, garantieren
- Beratung und Beistand beim Lösen der mit dem künftigen Erbe und der Vererbung verbundenen Probleme
- Vorbereitung der Anträge auf den Erbschein und auf die Erbschaftsteilung
- Vertretung vor allgemeinen Gerichten aller Instanzen in Sachen zur Ausstellung des Erbscheins, um die Erbschaftsteilung