Erbrecht

Das Tätigkeitsgebiet der Kanzlei im Bereich des Erbrechts umfasst u.a.:

  • Beratung und Rechtshandlungen, die eine beträchtliche Unterstützung in allen Erbschaftssachen, u.a. in den steuerlichen und finanziellen, garantieren
  • Beratung und Beistand beim Lösen der mit dem künftigen Erbe und der Vererbung verbundenen Probleme
  • Vorbereitung der Anträge auf den Erbschein und auf die Erbschaftsteilung
  • Vertretung vor allgemeinen Gerichten aller Instanzen in Sachen zur Ausstellung des Erbscheins, um die Erbschaftsteilung